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PraxisanNewigkeiten:
NRW
Mobilitätszuschuss
Informationen zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (20.07.2023):
- Entsprechend §73a SGB III können junge Menschen ab dem 01.04.2024 während des ersten Ausbildungsjahres einen Mobilitätszuschuss über die Argentur für Arbeit erhalten, wenn die Ausbildungsstätte vom bisherigen Wohnort nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.
Informiert euch am besten bei eurer Argentur für Arbeit.
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